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Fair gehandelte kleine Süßigkeiten


Für viele Produkte wie Bonbons, Kekse, Schokolade, süße Riegel ist Zucker ein sehr wichtiger Bestandteil. Fair gehandelte Bonbons mit dem markanten Siegel erfüllen als „Mischprodukt“ die 51-Prozent-Regel.

Mindestens 51 Gewichtsprozent der Zutaten müssen fair gehandelt sein. Der Faire Handel mit Zucker fördert gezielt die Kleinbauern, die sich in Genossenschaften organisiert haben. Genossenschaften, die ihren Zucker zu fairen Bedingungen verkaufen wollen, verpflichten sich vertraglich zur Einhaltung der FairTrade-Standards: Nur wer sich vertraglich verpflichtet, diese einzuhalten und sie auch von der FLO-CERT GmbH kontrollieren zu lassen, dessen Zucker ermöglicht Bonbons (bzw. Zucker) das FairTrade-Siegel. Der Zucker wird direkt bei den registrierten Produzenten- bzw. Vermarktungsorganisationen gekauft. Dies zu Preisen, die deutlich über den Notierungen an den internationalen Rohstoff-Börsen liegen. Bei den fair gehandelten Bonbons süßt fair gehandelter Rohrzucker aus Mittelamerika und den Philippinen. Wenn Bonbons mit FairTrade-Siegel außer Zucker noch andere Zutaten enthalten, die fair gehandelt werden können, müssen diese aus Fairem Handel bezogen werden. Bei Honig-Anis-Bonbons ist auch der Honig fair gehandelt.

Den FAIRführerischen kleinen Lutschgenuss für Zwischendurch gibt es in mehreren leckren Geschmacksrichtungen.

Ulrike Lucas
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